Kontrollmitteilungen

Kontrollmitteilungen Auf der Grundlage der Mitteilungsverordnung vom 7.9.1993 sind Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten verpflichtet, der Finanzverwaltung bestimmte steuererhebliche Tatsachen mitzuteilen, ohne dass es eines vorherigen Ersuchens der Finanzbehörden bedarf. Zur Anwendung dieser Verordnung hat das Bundesfinanzministerium mit Datum vom 21.1.2021 ein umfangreiches Schreiben (Az. IV A 3 – S 0229/20/10003 :011 st 040921) veröffentlicht. Dort finden Sie auch Hinweise zu den Mitteilungen über Billigkeitsmaßnahmen des Bundes und der Länder anlässlich der Corona-Krise.