ESt: Verspätete Antragsveranlagungen möglich machen

Die Veranlagung zur Einkommensteuer ist grundsätzlich nur innerhalb der Festsetzungsfrist möglich. Nach § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO beträgt diese grundsätzlich vier Jahre. Entscheidend ist jedoch nicht nur die Dauer der Frist, sondern auch deren…