Corona I
Corona I Nachdem die steuerfreie Bonuszahlung von bis zu 1.500 € an Arbeitnehmer gesetzlich in § 3 Nr. 11a EStG verankert wurde, sah sich das BMF veranlasst, sein Schreiben vom 9.4. (ursprünglich sollte die Steuerfreiheit nur auf diesem Weg gewährleistet werden) am 26.10. neu zu fassen (Az. IV C 5 -S 2342/20/10012 :003 st 440720). Wichtig ist die Klarstellung, dass andere Steuerbefreiungen, Bewertungsvergünstigungen oder Pauschalbesteuerungsmöglichkeiten (z. B. § 3 Nr. 34a, § 8 Abs. 2 Satz 11 und Abs. 3 Satz 2 EStG) hiervon unberührt bleiben und neben der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11a EStG in Anspruch genommen werden können. Beachten Sie: Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 soll der Begünstigungszeitraum ggf. bis zum 31.1.2021 verlängert werden.
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