Stiftungsrecht

Stiftungsrecht Die zivilrechtlichen Regelungen über die Stiftungen sind bislang in den §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie in unterschiedlichen Stiftungsgesetzen der Länder enthalten. Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ( st 400620) sieht nun vor, das Stiftungszivilrecht künftig ausschließlich im BGB zu regeln. Zusätzlich soll zur Schaffung von mehr Transparenz ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung eingeführt werden. Zuständig sein soll dafür das Bundesamt für Justiz.