Praxisverkauf: Fiskus macht Kehrtwende um 180 Grad

Freiberufler, wie z. B. Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte, die ihre Praxis bzw. Kanzlei verkaufen, profitieren von zwei Steuervergünstigungen: dem Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG (maximal 45.000 €) und der Tarifbegünstigung für den…