Elektrokleinstfahrzeuge: Neue Anweisung der Finanzverwaltung

Wie wir schon in 'steuertip' 30/19 berichteten, werden Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter, Segways, elektrische Tretroller) wie Kraftfahrzeuge behandelt. Anders als Pedelecs (also E-Fahrräder, die bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h…