Jubiläumsrückstellungen
Jubiläumsrückstellungen Zur pauschalen Bewertung von Rückstellungen anlässlich eines Dienstjubiläums äußert sich das BMF mit Schreiben vom 27.2.2020 (Az. IV C 6 – S 2137/19/10002 :001 st 110420). Anlass ist der Ersatz der 'Richttafeln 2005 G' durch die 'Heubeck-Richttafeln 2018 G'. Beachten Sie: Die neuen Teilwerte sind spätestens der pauschalen Bewertung von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich Dienstjubiläen am Ende der Wirtschaftsjahre zugrunde zu legen, die nach dem 29.6.2020 enden und können frühestens für Wirtschaftsjahre angewendet werden, die nach dem 20.7.2018 enden.
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