Gemeinnützigkeit

Gemeinnützigkeit So wie bereits der BFH (Az. V R 48/16, vgl. 'steuertip' 51/18) bestätigt auch das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem aktuellen Urteil (Az. 8 K 8242/15 è st 251119) die Gemeinnützigkeit des sog. IPSC-Schießens. Entsprechende Vereine dürfen somit Spendenbescheinigungen ausstellen. Beachten Sie: Das positive BFH-Urteil ist noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden und somit aus Sicht des Fiskus nicht automatisch in gleichgelagerten Fällen anzuwenden. Von daher ist es gut zu wissen, dass evtl. eigene Finanzgerichtsprozesse im Regelfall erfolgreich sein werden.