Homeoffice als erste Tätigkeitsstätte: Die Sicht der Finanzverwaltung

Ende letzten Jahres (vgl. 'steuertip' 50/18) berichteten wir über die Möglichkeit, die Aufwendungen für das Homeoffice als Arbeitszimmerkosten unbegrenzt steuerlich geltend machen zu können. Dies funktioniert, sofern die Arbeiten im Büro der Firma…