Geringfügigkeits-Richtlinien
Geringfügigkeits-Richtlinien Als Arbeitgeber müssen Sie bei einem Minijob (Lohn bis max. 450 € monatlich) das regelmäßige Arbeitsentgelt Ihrer Beschäftigten ermitteln und bei einem kurzfristigen Minijob die Zeitgrenzen prüfen. Was Sie im Einzelnen zu beachten haben, insbesondere, wie Sie Minijobs versicherungsrechtlich beurteilen, melden und welche Abgaben Sie zahlen müssen, steht in den sog. Geringfügigkeits-Richtlinien. Diese werden von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung herausgegeben und regelmäßig an die aktuelle Rechtslage angepasst. Die ab dem 1.1. 2019 gültigen Geringfügigkeits-Richtlinien finden Sie unter www.minijob-zentrale.de.
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