Auslandsreisen: Neue Pauschalen für 2019
Auslandsreisen: Neue Pauschalen für 2019 Mit Schreiben vom 28.11.2018 hat das Bundesfinanzministerium (Az. IV C 5 — S 2353/08/10006 :009 st 490318) die ab dem 1.1.2019 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland bekanntgegeben. Die wichtigste Erkenntnis vorab: In fast allen wichtigen Nationen ändert sich gegenüber 2018 nichts. Dort, wo es neue Pauschalen gibt, haben die Beamten jedoch ganze Artbeit geleistet: So wurden z. B. für Costa Rica und Kambodscha die Beträge für die Verpflegungsmehraufwendungen um sage und schreibe 1 € angehoben bzw. herabgesetzt. Ärgern werden sich Arbeitnehmer, die dienstlich nach Mosambik reisen. Ihnen darf der Arbeitgeber demnächst nur 146 statt bisher 147 € steuerfrei ersetzen. Andererseits hat das BMF Erfreuliches mitzuteilen: „Die festgesetzten Beträge für die Philippinen gelten auch für Mikronesien, die Beträge für Trinidad und Tobago gelten auch für die zu dessen Amtsbezirk gehörenden Staaten Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, Guyana, St. Kitts und Nevis St. Lucia, St. Vincent und Grenadinen sowie Suriname.“'steuertip': Unsere beliebten Berechnungsbögen für 2019 zum Thema 'Reisekosten und Bewirtung' erhalten Sie in der nächsten Woche. Diese können Sie wie gewohnt auch für Ihre Dienst- und Geschäftsreisen ins Ausland nutzen.
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