Altersvorsorge
Altersvorsorge Wie in 'steuertip' 32 und 41/18 berichtet, hat die 'Heubeck AG' neue Richttafeln zur Bewertung von Pensionsrückstellungen veröffentlicht. Mit Scheiben vom 19.10.2018 (Az. IV C 6 – S 2176/07/10004 :001 st 431218) teilt das BMF nun mit, es erkenne die 'Heubeck-Richttafeln 2018 G' „als mit den anerkannten versicherungs-mathematischen Grundsätzen im Sinne von § 6a Absatz 3 Satz 3 EStG übereinstimmend“ an. Beachten Sie: Die alten Tabellen können letztmals für Wirtschaftsjahre verwendet werden, die vor dem 30.6.2019 enden.
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