Pensionsrückstellungen

Pensionsrückstellungen In 'steuertip' 32/18 machten wir Sie auf die von der 'HEUBECK AG' am 20.7.2018 veröffentlichten neuen Richttafeln (RT 2018 G) aufmerksam, die die aktuellen Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes berücksichtigen. Erstmalig werden auch sozioökonomische Faktoren einbezogen. Wie das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung ( st 410518) bekanntgibt, hatte es zwischenzeitlich Inkonsistenzen in Bezug auf die verwendeten Datengrundlagen festgestellt, so dass ein Update erforderlich wurde. Die 'Heubeck AG' geht weiterhin davon aus, dass die neuen Tafeln von den Finanzbehörden anerkannt werden.