Baukindergeld

Baukindergeld Seit dem 18.9.2018 können Wohneigentümer unter www.kfw.de/baukindergeld bzw. im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal) das neue Baukindergeld beantragen. Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum für Familien und Alleinerziehende. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller das Wohneigentum bezogen hat und mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt, für das die Eltern Kindergeld oder den Kinderfreitrag erhalten. Gewährt wird das Baukindergeld bis zu einer Grenze von 75.000 € zu versteuerndem Einkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 € pro Kind. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 € je Kind und pro Jahr wird über zehn Jahre ausgezahlt.