Mindestlohngesetz

Mindestlohngesetz Das FG Baden-Württemberg hat in zwei Urteilen vom 22.8.2018 (Az. 11 K 544/16 st 370918 und Az. 11 K 2644/16 st 371018) entschieden, dass das deutsche MiLoG auch auf ausländische Transportunternehmen und ihre nur kurzfristig in Deutschland eingesetzten Fahrer anwendbar ist. In beiden Fällen hatten sich die ausländische Transportunternehmen jeweils gegen die Prüfungsverfügung gewandt. Wichtig: Da jeweils die Revision zugelassen wurde, wird sich wohl noch der BFH dazu äußern. Sobald die Aktenzeichen bekannt sind, werden wir Sie informieren.