Digitaler Nachlass

Digitaler Nachlass Für viel Aufsehen sorgte in der vergangenen Woche der BGH mit seinem 'Facebook-Urteil' (Az. III ZR 183/17). Die Richter entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht und diese einen Anspruch gegen den Netzwerkbetreiber auf Zugang zu dem Konto einschließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte haben. Beachten Sie: Die vollständige Begründung liegt noch nicht vor, wohl aber eine ausführliche Pressemitteilung ( st 290918).