Vorläufigkeitsvermerke
Vorläufigkeitsvermerke Mit Schreiben vom 16.6.2018 (Az. IV A 3 – S 0338/17/10007 st 270718) hat das BMF bekanntgegeben, in welchen Fällen ab sofort die Einkommensteuer nicht mehr vorläufig festgesetzt wird. Welche Vorläufigkeitsvermerke weiterhin bestehen bleiben (z. B. beim Solidaritätszuschlag), können Sie ebenfalls dem BMF-Schreiben entnehmen.
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