Prozesskosten: Finanzgericht lässt Abzug als agB zu

Seit 2013 dürfen Sie Ihre Aufwendungen für einen Prozess grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen (agB) gemäß § 33 EStG geltend machen. Selbst die Kosten eines Scheidungsverfahrens sind nach Ansicht des BFH (Az. VI R 9/16, vgl. 'st…