Abgeltungsteuer

Abgeltungsteuer Mit Schreiben vom 12.4.2018 (Az. IV C 1 – S 2252/08/10004 :021 st 170418) beantwortet das BMF weitere Fragen zur Abgeltungsteuer und ergänzt insoweit die vorhergehende Verwaltungsanweisung vom 18.1.2016 (vgl. 'steuertip' 05/16). Zur besseren Übersicht sind die Änderungen, die teilweise rückwirkend, teilweise aber auch erst ab 2019 gelten, in Fettdruck hervorgehoben.