Fortbildungskosten
Fortbildungskosten Alle wichtigen Informationen für die Steuererklärung 2017 zum Thema 'Aus- und Fortbildung' haben wir in den heutigen Beilagen zusammengefasst. Wie Sie dort lesen können, will das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr endgültig die Streitfrage 'Sonderausgaben bis max. 6.000 € vs. Betriebsausgaben/Werbungskosten' entscheiden. Aktuell hat die Bundesrechtsanwaltskammer zu dieser Frage eine sechsseitige Stellungnahme ( st 160418) veröffentlicht. Im Ergebnis wird eine steuerliche Anerkennung in voller Höhe bejaht.
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