Zweitwohnungsteuer

Zweitwohnungsteuer Mit Urteil vom 14.12.2017 (Az. 9 C 11/16 st 150818) hat das Bundesverwaltungsgericht den degressiven Stufentarif in den bayerischen Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee verworfen. Deren Satzungen sehen eine nach der Höhe des Mietaufwands bemessene, in sieben Stufen ansteigende Steuer vor. Sie beträgt 110 € bei einem jährlichen Mietaufwand bis 1.250 € und erreicht mit 3.333 € den Höchstbetrag bei einem Mietaufwand über 40.000 €. Die Richter knüpfen damit an einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts an, über den wir in 'steuertip' 08/14 berichtet hatten.