Sonderausgaben
Sonderausgaben„Ist ein Steuerpflichtiger sowohl Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse als auch freiwillig privat krankenversichert, kann er lediglich die Beiträge gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Buchst. a EStG abziehen, die er an die gesetzliche Krankenversicherung entrichtet.“ Mit dieser Entscheidung (Az. X R 5/17 st 110518) bestätigte der BFH das negative Urteil der Vorinstanz, über das wir Sie in 'steuertip' 32/17 informiert hatten.
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