Auslandsbeziehungen

Auslandsbeziehungen In einem aktuellen Schreiben (Az. IV B 5 – S 1300/07/10087 st 070518) befasst sich das BMF ausführlich mit den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO. Eine solche Mitteilungspflicht besteht z. B. bei der Gründung und dem Erwerb von Betrieben im Ausland oder dem Erwerb einer Beteiligung von mindestens 10 % am Kapital an einer Körperschaft. In der Anlage zum Schreiben veröffentlicht das BMF auch Formblätter zum Ausfüllen durch den Steuerpflichtigen.