Zweitwohnungsteuer

Zweitwohnungsteuer Einen kräftigen Schluck aus der Steuerpulle genehmigt sich das chronisch klamme Berlin. Das Abgeordnetenhaus hat in der vergangenen Woche die Zweitwohnungsteuer zum 1.1.2019 um satte 200 % angehoben (von 5 auf 15 % der Jahresnettokaltmiete). Außerdem besteht die Steuerpflicht für eine Zweitwohnung in Berlin künftig direkt mit dem Einzug. Bisher galt eine Frist von einem Jahr. Diese Änderung tritt im Gegensatz zur Erhöhung des Steuersatzes unmittelbar am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.