Steuererklärungen

Steuererklärungen Für den Veranlagungszeitraum 2017 gelten bei der elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen und Gewinnermittlungen neue Regeln. Ab dem 1.1.2018 können die Umsatzsteuerjahreserklärung Gewerbesteuererklärung Erklärung zur Zerlegung der Gewerbesteuer Anlage EÜR sowie Anlage § 34a EStG nur noch elektronisch authentifiziert beim Finanzamt abgegeben werden. Das erforderliche Zertifikat ist durch Registrierung bei 'Mein ELSTER' unter www.elster.de erhältlich.