Lohnsteuer

Lohnsteuer Arbeitslohn aus Beiträgen des Arbeitgebers zu einer Direktversicherung des Arbeitnehmers für eine betriebliche Altersversorgung fließt dem Arbeitnehmer nicht schon mit Erteilung der Einzugsermächtigung durch den Arbeitgeber zugunsten des Versicherungsnehmers zu. Nach einem aktuellen Urteil des BFH (Az. VI R 58/15 st 490717) erfolgt der Zufluss erst dann, wenn der Arbeitgeber den Versicherungsbeitrag tatsächlich leistet.