Digitaler Nachlass
Digitaler Nachlass Für viel Aufsehen sorgte Mitte des Jahres ein Urteil des Kammergerichts Berlin mit dem Az. 21 U 9/16. Die Richter entschieden, dass eine Mutter den Facebook-Chat ihrer verstorbenen Tochter nicht lesen darf. Als Service boten wir Ihnen zwei Beilagen ( st 260717) unserer Redaktion 'GmbH intern' an, die sich ausführlich mit den Folgen dieses Urteils beschäftigen. Ergänzend hierzu folgender Hinweis: Der Fall ist mittlerweile beim Bundesgerichtshof anhängig. Das Az. lautet III ZR 183/17.
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