Abgeltungsteuer: Das Recht auf Verzicht

Seit dem 1.1.2009 unterliegen Kapital- und Beteiligungserträge prinzipiell der Abgeltungsteuer. Sie beträgt 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Damit sind alle weiteren Verpflichtungen abgegolten. Eigentlich eine feine Sache.…