Stolperfallen bei Wiedereinsetzungsanträgen

Wird ohne Verschulden eine gesetzliche Frist versäumt, kann das Finanzamt auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewähren (§ 110 AO). Die Behörde hat bei ihrer Entscheidung einen recht großen Ermessensspielraum, der jedoch in der Praxis…