Buchführungsmängel der öffentlichen Hand

Buchführungsmängel der öffentlichen Hand Eine Lieblingsbeschäftigung vieler Betriebsprüfer scheint es zu sein, gezielt nach Mängeln in Fahrten- und Kassenbüchern oder auch in der Finanzbuchhaltung insgesamt zu suchen. Selbst kleinere Fehler werden dann zum Anlass genommen, diese als mangelhaft zu verwerfen und saftige Zuschätzungen vorzunehmen. Die Beamten sollten einmal einen Blick in den Jahresbericht 2022 des Landesrechnungshofs Mecklenburg-Vorpommern werfen. Dieser hat stichprobenartig knapp 2.400 Buchungen in 30 Dienststellen des Landes geprüft. Davon seien 604 Vorgänge so fehlerhaft gewesen, dass dem Land finanzieller Schaden entstand. Damit war jede vierte Buchung falsch. In einigen Fällen konnten den Prüfern keine Unterlagen vorgelegt werden, es fehlten sogar Angaben zu den Zahlungsempfängern. Der Landesrechnungshof schätzt eine Fehlerquote von 13,5 %. Bei einer derartigen Fehlerquote würden die Betriebsprüfer des Finanzamts die Buchhaltung eines Unternehmers vollständig verwerfen und der geprüfte Unternehmer müsste mit einem Steuerstrafverfahren rechnen. Zumindest würde der Verdacht einer Steuerordnungswidrigkeit im Raum stehen.