Keine Entscheidung im vereinfachten Verfahren ohne rechtliches Gehör

Keine Entscheidung im vereinfachten Verfahren ohne rechtliches Gehör Finanzgerichte können ohne mündliche Verhandlung entscheiden (§ 94a FGO). Das grundrechtsgleiche Recht eines Beteiligten auf rechtliches Gehör wird jedoch verletzt, sofern das Gericht versäumt, dies dem Kläger zuvor in hinreichender Deutlichkeit mitzuteilen und ihn über den Zeitpunkt zu informieren, bis zu dem er sein Vorbringen in den Prozess einführen kann. Dies geht aus einem Beschluss des BFH vom 13.4.2022 (Az. IV B 61/21) hervor, mit dem ein Urteil des FG Hamburg aufgehoben wurde. Im Urteilsfall hatte das FG dem Kläger lediglich mitgeteilt, es werde die Sache auf den Einzelrichter übertragen. Dagegen war der Akte kein Hinweis des Gerichts zu entnehmen, dass dem Kläger mitgeteilt wurde, im schriftlichen Verfahren entscheiden zu wollen. Die Vorgehensweise des FG ist deshalb erstaunlich, da der BFH sich zu dieser Frage schon früher entsprechend positioniert hatte (Urteil vom 6.6.2016, Az. III B 92/15).