Unfall bei Betriebsveranstaltung
Unfall bei Betriebsveranstaltung Dürfen an einer Betriebsveranstaltung nicht alle Mitarbeiter teilnehmen, so führt dies grundsätzlich zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Der Freibetrag in Höhe von 110 € (§ 19 Abs. 1a EStG) kommt nicht zum Ansatz. In diesem Fall greift auch nicht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, so das LSG Baden-Württemberg (Beschluss vom 21.5.2021, Az. L 3 U 1001/20). Im Streitfall hatte ein Arbeitgeber zu einem eintägigen Ski-Tag eingeladen, ohne dabei sämtliche Arbeitnehmer einzubeziehen oder teambildende Maßnahmen einzuplanen. Die Einladung konnten zudem nur Beschäftigte anmehmen, die Ski fahren. Bei der Veranstaltung stürzte ein Arbeitnehmer und verletzte sich. Nach Auffassung des LSG gilt dies nicht als Arbeitsunfall.
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