Mehrere Rentenanträge möglich

Mehrere Rentenanträge möglich Gelegentlich erfahren wir von Mandanten, dass sie vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen Rente beantragen wollen. Der mögliche Rentenbeginn hängt vom Alter, Versicherungszeiten, Schwerbehinderung oder von Erwerbsminderung ab. Die Erwerbsminderungsrente wurde 2019 erheblich aufgewertet. Durch Krankheit, die zur frühzeitigen Erwerbsminderungsrente zwingt, sollen Versicherte nicht benachteiligt werden, indem ein fiktiver Verdienst bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze berücksichtigt wird. Dies führt dazu, dass die Erwerbsminderungsrente höher ausfallen kann als eine vorgezogene Altersrente. Wenig bekannt ist, dass Versicherte Rentenanträge parallel stellen können, und zwar einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente und einen Antrag auf (vorgezogene) Altersrente. Widerspruchs- und Klageverfahren wegen einer Erwerbsminderungsrente können durchaus ein bis zwei Jahre dauern. Führen diese jedoch zum Erfolg, wird eine zwischenzeitlich gewährte Altersrente auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente angehoben. Nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente ist der Wechsel in eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ausgeschlossen (§ 34 Abs. 4 SGB VI). Daher sollten betroffene Mandanten sich vor Beantragung der Rente bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder durch einen Sozialversicherungsexperten ausführlich beraten lassen. Arbeitnehmer können sich hierzu auch an ihre Gewerkschaft wenden.