BFH: Auch vier Meter unter der Erde ist Ackerland

Der BFH hatte sich mit der Frage zu befassen, bis zu welcher Tiefe unter der Ackerkrume das landwirtschaftliche Vermögen reicht. Der Revisionskläger unterhielt im Nebenerwerb einen landwirtschaftlichen Betrieb mit einer Größe von 17 ha. Im Jahr…