Änderungsantrag ist kein Einspruch

Vor Ablauf der Einspruchsfrist kann die Änderung eines Steuerbescheids nach § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO beantragt werden, falls ein förmliches Rechtsbehelfsverfahren als nicht notwendig angesehen wird. Insbesondere wenn das Finanzamt dem Antrag nicht…