Videobeweis im Arbeitsrecht

Videobeweis im Arbeitsrecht Mit Urteil vom 23.8.2018 (Az. 2 AZR 133/8) hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, die Speicherung von Bildsequenzen aus einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung zur Ahndung einer Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber sei zulässig, und zwar auch dann, wenn die Videoaufnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgewertet werden. Im Urteilsfall hatte der Inhaber eines Geschäfts einen Warenfehlbestand ermittelt. Die im August 2016 vorgenommene Auswertung von Videoaufzeichnungen ergab, dass eine Arbeitnehmerin, die im Februar 2016 vereinnahmten Gelder nicht in die Kasse gelegt hatte. Die fristlose Kündigung wurde durch das oberste deutsche Arbeitsgericht bestätigt.