Bundesratsinitiative zugunsten gemeinnütziger Vereine

Bundesratsinitiative zugunsten gemeinnütziger Vereine Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 5.6.2018 beschlossen, im Bundesrat als Mitantragsteller eine Erhöhung der Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von gemeinnützigen Vereinen um 10.000 € auf 45.000 € zu fordern (§ 64 Abs. 3 AO). Dies geht aus einer aktuellen Presseerklärung hervor, in der auch darauf hingewiesen wird, dass hierdurch kleine Vereine nicht nur von Steuerzahlungen, sondern zudem von Verwaltungsaufwand befreit werden. Übersehen wird dabei, dass auch bei Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer umsatzsteuerliche Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten bestehen.