Bundesratsinitiative zugunsten gemeinnütziger Vereine
Bundesratsinitiative zugunsten gemeinnütziger Vereine Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 5.6.2018 beschlossen, im Bundesrat als Mitantragsteller eine Erhöhung der Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von gemeinnützigen Vereinen um 10.000 € auf 45.000 € zu fordern (§ 64 Abs. 3 AO). Dies geht aus einer aktuellen Presseerklärung hervor, in der auch darauf hingewiesen wird, dass hierdurch kleine Vereine nicht nur von Steuerzahlungen, sondern zudem von Verwaltungsaufwand befreit werden. Übersehen wird dabei, dass auch bei Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer umsatzsteuerliche Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten bestehen.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Kollegen helfen Kollegen
Sie suchen einen neuen Partner für Ihre Kanzelei bzw.einen Nachfolger? Oder möchten Sie anderen Steuerberatern fallweise Ihre Mitarbeit anbieten? Für diese und viele andere Situationen steht Ihnen unsere Rubrik ’Kollegen helfen Kollegen’ zur Verfügung.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.