Sonderausgabenberechnung bei einer Einzelveranlagung auf dem Prüfstand
Sonderausgabenberechnung bei einer Einzelveranlagung auf dem Prüfstand Entsprechend der Verwaltungsauffassung erfolgt im Fall einer Einzelveranlagung von Ehegatten zunächst die Ermittlung der steuerlichen Abzugsbeträge für jeden Ehegatten. Hierzu werden Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen nach § 35a EStG zunächst bei jedem Ehegatten mit den Aufwendungen angesetzt, die er wirtschaftlich getragen hat. Die Abzugsbeträge werden für jeden Ehegatten unter Berücksichtigung aller Günstigerprüfungen und Höchstbetragsberechnungen separat berechnet. Erst wenn auf diese Weise die Summe aller Abzugsbeträge ermittelt worden ist, wird das Finanzamt diese durch das einheitlich auszuübende Wahlrecht nach § 26a Abs. 2 S. 2 EStG hälftig auf den jeweils anderen Ehegatten übertragen. Vorsicht: Diese Methode ist eher nachteilig! Unser Tipp: Das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 29.11.2017, Az. 2 K 1032/16) hat entgegen der Verwaltungsauffassung entschieden, dass die Höchstbetragsberechnungen und Günstigerprüfungen im Bereich der Sonderausgaben bei einer Einzelveranlagung erst nach der hälftigen Aufteilung der Aufwendungen auf die Ehegatten durchzuführen sind! Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt. Einschlägige Einspruchsverfahren sollten deshalb nach § 363 Abs. 2 S. 2 AO unter Hinweis auf das Revisionsaktenzeichen III R 11/18 ruhen. Sind die Finanzämter mit dem Ruhen des Einspruchsverfahrens nicht einverstanden, sollten Sie sie auf die Kurzinformation ESt Nr. 5/2018 der OFD NRW vom 3.5.2018 ( stbi 121802) verweisen. Denn damit sind die Finanzämter über das Revisionsverfahren unterrichtet worden!
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Kollegen helfen Kollegen
Sie suchen einen neuen Partner für Ihre Kanzelei bzw.einen Nachfolger? Oder möchten Sie anderen Steuerberatern fallweise Ihre Mitarbeit anbieten? Für diese und viele andere Situationen steht Ihnen unsere Rubrik ’Kollegen helfen Kollegen’ zur Verfügung.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.