Kürzung des Gewerbeertrags bei der Vermietung von Grundstücken

Um die steuerliche Doppelbelastung vermieteten Grundbesitzes im Betriebsvermögen zu vermeiden bzw. zu verringern, sieht das Gesetz eine Kürzung des Gewerbeertrags vor. Im Regelfall liegt die Kürzung bei bescheidenen 1,2 % des Einheitswerts. Weit…