Finanzgericht stoppt Vorlageverlangen — vorerst

Ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, ist nicht verpflichtet, der Betriebsprüfung auf Anforderung elektronische Aufzeichnungen vorzulegen, so das Finanzgericht München (Urteil…