Beschlossene Sonderzahlungen treffen neuen Eigentümer
Beschlossene Sonderzahlungen treffen neuen Eigentümer Wer beabsichtigt, eine Eigentumswohnung zu kaufen, ist gut beraten, beim Verwalter nachzufragen, ob in der Vergangenheit von der Eigentümergemeinschaft Sonderumlagen beschlossen, aber noch nicht eingefordert bzw. bezahlt wurden. Auch ein Blick in die letzten Protokolle der Eigentümerversammlungen ist ratsam. Miteigentümer einer Wohnungseigentumsanlage müssen nämlich neben dem laufenden Hausgeld auch Sonderumlagen abführen, sofern diese von der Eigentümerversammlung beschlossen worden sind. Der BGH hat mit Urteil vom 15.12.2017 (Az. V ZR 257/16) klargestellt, solche Umlagen seien auch von Eigentümern zu bezahlen, die erst nach diesem Beschluss eine Wohnung erworben und zum Zeitpunkt des Kaufs nichts davon gewusst haben. Die Fälligkeit der Umlage trete nicht bereits mit dem Beschluss der Eigentümergemeinschaft ein, sondern erst bei Anforderung durch den Verwalter.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Kollegen helfen Kollegen
Sie suchen einen neuen Partner für Ihre Kanzelei bzw.einen Nachfolger? Oder möchten Sie anderen Steuerberatern fallweise Ihre Mitarbeit anbieten? Für diese und viele andere Situationen steht Ihnen unsere Rubrik ’Kollegen helfen Kollegen’ zur Verfügung.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.