Zweierlei Maß
Zweierlei Maß Als Steuerberater fordern wir von der Finanzverwaltung moderaten Gesetzesvollzug — meist vergeblich. Selbst bei überschaubaren Beträgen werden Stundungen häufig abgelehnt und Geschäftskonten gepfändet. Ob die Existenz eines kleinen Unternehmens hierdurch gefährdet wird, interessiert dabei nicht. Ganz anders gehen die Finanzbehörden anscheinend mit Steuerpflichtigen um, die dem Fiskus Millionenbeträge schulden. Diesen Eindruck vermitteln jedenfalls die Presseberichte über die Hamburger Warburg-Bank. Bereits im Oktober 2016 soll eine Sachbearbeiterin im zuständigen Hamburger Finanzamt für Großbetriebe festgestellt haben, dass der Bank im Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäften unberechtigt Kapitalertragsteuer in Höhe von mehreren Millionen Euro erstattet wurde, die zurückzuzahlen sei. Nach den Ermittlungen mehrerer Presseorgane passierte jedoch ein Jahr lang nichts, und es drohte sogar Verjährung. Erst als sich Ende 2017 das Bundesfinanzministerium einschaltete, sollen die Hamburger Behörden Maßnahmen ergriffen haben, um die drohende Verjährung abzuwenden. Immerhin soll eine Steuerforderung von mehr als 100 Mio. € im Raum stehen, von der zumindest ein Teilbetrag ohne die Intervention des Bundes zum Jahresende durch Verjährung unwiederbringlich der Staatskasse verloren gegangen wäre. Damit die Bank in ihrer Bilanz keine Rückstellung bilden muss, sollen die beiden Hauptgesellschafter persönlich bis zu einer Höhe von insgesamt 92 Mio. € Schuldbeitrittserklärungen abgegeben haben. Dass dieser Betrag ausreicht, wird von Experten bezweifelt. Oppositionspolitiker im Hamburger Senat fordern einen Untersuchungsausschuss. Ob für diesen unglaublichen Vorgang jemals ein Verantwortlicher innerhalb der Hamburger Finanzverwaltung zur Rechenschaft gezogen wird, darf bezweifelt werden. Leider wird auch in diesem Bereich mit zweierlei Maß gemessen. Während jede noch so kleine Steuerhinterziehung konsequent verfolgt und dem Betroffenen Vorsatz unterstellt wird, lassen sich in Politik und Verwaltung seltsamerweise keine persönlichen Verantwortlichkeiten feststellen. Im Zweifelsfall haben beteiligte Beamte und Politiker Erinnerungslücken oder einen totalen 'Blackout'.
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