Merkwürdige Präquali-Anfechtungen

In unserer Schwes­­ter­ausgabe 'markt intern' Augenoptik/Optometrie lasen wir kürzlich von Bestrebungen, gegen den Wegfall einiger Präqualifizierungen bei Apotheken vor Gericht zu ziehen. Nun kommt das Thema aus anderer Richtung wieder auf: Die Stolle Sanitätshaus GmbH & Co. KG hat Verfassungs­beschwerde gegen das Arzneimittellieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz eingereicht, mit dem die Präquali für Apotheken entfiel. Geschäftsführer Detlev Möller sieht die Sanitätshäuser im Wettbewerb benachteiligt und beklagt die Gefährdung einheitlicher Qualitätsstandards in der Hilfsmittelversorgung. Anstatt nun die eigene Präqualifizierungserfordernis zu Fall zu bringen, wollen Möller und Kollegen „die einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung zu Fall bringen und damit den fairen Wettbewerb sowie einheitliche Qualitätsstandards in der Hilfsmittelversorgung wiederherstellen.“ Wie kurz gesprungen, Möller hat doch eigentlich nichts gegen die Apotheken. Alle Gesundheitshandwerke und -dienstleister sollten ihre Stimmen gemeinsam gegen sinnlose Präqualifizierungen erheben. Wieso bedürfen Optikermeister oder Orthopädieschuhmachermeister einer weiteren Bestätigung ihrer fachlichen Eignung, um GKV-Patienten beliefern zu können? Mit der Verfassungsbeschwerde erreichen sie nicht das eigent­liche Ziel, nämlich die eigene Präquali-Befreiung!