15 € für eine COVID-19-Impfung

Seit Ostern sind die COVID-19-Impfungen eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Also sind jetzt die Vorgaben des Sozialgesetzbuchs V sowie vertragliche Vereinbarungen für die Honorierung entscheidend. Doch Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband konnten sich bis 1. April nicht über eine Anpassung des bereits bestehenden Vertrages zu Grippe-Schutzimpfungen einigen. Also war die Schiedsstelle gefragt – und legte die Vergütung für die in der Apotheke verabreichte COVID-19-Impfung auf maximal 15 € fest (statt zuvor mind. 28 €). Die Vergütung ist nun in drei Komponenten aufgeteilt: 10 € gibt es für die Impfung und Dokumentation (Bestätigung im Impfausweis). Für den Umgang mit Mehrdosenbehältnissen erhalten die Apotheken 2,50 €. Noch einmal 2,50 € gibt es als dritte Vergütungskomponente für gegebenenfalls weiteren erforderlichen Aufwand – etwa COVID-spezifische Mehraufwände bei der Dokumentation. Zur Abrechnung werden Sie drei Sonderkennzeichen angeben müssen. DAV-Verhandlungsführerin Anke Rüdinger ist von diesem Ergebnis überhaupt nicht begeistert: „Das Ergebnis des Schiedsspruchs ist unbefriedigend. Die Vergütung entspricht jener der Ärzte, obwohl diese das Impfen anders als die Apotheker an medizinisches Fachpersonal delegieren dürfen. Außerdem beziehen Ärzte Spritzen und Kanülen in der Regel kostenfrei, während die Apotheken dies aus dem nunmehr festgelegten Honorar bezahlen müssen.“