HÜV 2.0 mit Novopress

HÜV 2.0 mit Novopress Als erster Werkzeughersteller schließt Novopress/Neuss mit dem ZVSHK/Sankt Augustin die Haftungsübernahmevereinbarung 2.0 ab. Darunter fallen „alle von Novopress gelieferten und mit dem Schriftzug NOVOPRESS dauerhaft gekennzeichneten Produkte für die Sanitär- und Heizungsinstallation“. Die Vorteile der HÜV 2.0 gegenüber der ersten Vereinbarung liegen darin, dass zwischen einem großen oder kleinen Werkvertrag nicht differenziert wird. Dem Fachhandwerker werden unabhängig vom Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist zwischen Endkunde und SHK-Betrieb im Falle einer berechtigen Inanspruchnahme innerhalb von fünf Jahren nach Abnahme der werkvertraglichen Leistung die Ansprüche gewährt. Der digitale Schadensmeldeprozess vereinfacht und beschleunigt die spätere Abwicklung.