Neue Rechtslage bei Insolvenzantragspflicht

Seit dem 1. Oktober sind Unternehmen nicht mehr von der Verpflichtung befreit, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn sie aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie insolvenzreif wurden – nachzulesen im COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz