Minijobs

Minijobs Wegen der Anhebung des Mindestlohns auf 12 € je Stunde ab dem 1.10.2022 steigt die Verdienstgrenze für Minijobber auf 520 € monatlich. Überschreitet der durchschnittliche Verdienst die Grenze, liegt kein Minijob mehr vor, es sei denn, es handelt sich um gelegentliche nicht vorhersehbare Überschreitungen. Beachten Sie: Erstmalig wurde nun gesetzlich klargestellt, dass „gelegentlich“ bis zu zwei Kalendermonate innerhalb eines Zeitjahres bedeutet. Außerdem darf die Überschreitung max. 520 € monatlich betragen, so dass aufs Jahr gesehen ein max. Verdienst von 7.280 € möglich sein wird. Bislang kann die Grenze von 450 € bis zu drei Kalendermonate überschritten werden, zudem spielt die Höhe des Verdienstes keine Rolle.