Ukraine
Ukraine Angesichts des Kriegs helfen Bürger und Unternehmen den hier ankommenden Flüchtlingen. Zudem gibt es viele Unterstützungsleistungen in das Krisengebiet. Zur steuerlichen Entlastung von Hilfsmaßnahmen im Zeitraum vom 24.2.bis zum 31.12.2022 äußerte sich das BMF in einem Schreiben vom 17.3. (vgl. 'steuertip' 12/22). Wichtig: Diese Verwaltungsanweisung ist durch ein BMF-Schreiben vom 7.6.2022 (Az. IV C 4 – S 2223/19/10003 :017 st 250522) um ein weiteres Kapitel ergänzt worden. Konkret geht es um Beihilfen und Unterstützungen, die nach der Lohnsteuer-Richtlinie 3.11 steuerfrei sein können.
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