Corona I

Corona IDie Pandemie hält uns länger in Atem als gedacht. Neben der Verlängerung der div. Hilfsprogramme ins Jahr 2022 hinein hat sich nun auch das BMF veranlasst gesehen, verfahrensrechtliche Steuererleichterungen über den 31.12.2021 hinaus zu gewähren. Die Details enthält ein aktuell veröffentlichtes Schreiben (Az. IV A 3 – S 0336/ 20/10001 :045 st 500421). Konkret geht es dort um Stundung Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen und Anpassung von Vorauszahlungen.