Umsatzsteuer

Umsatzsteuer Wie bereits in 'steuertip' 23/21 berichtet, sind zum 1.7.2021 bei grenzüberschreitenden Geschäften wichtige Änderungen in Kraft getreten. Hierzu gehört insbes. das neue One-Stop-Shop-Verfahren (OSS). Es ermöglicht registrierten Unternehmen, die unter die Sonderregelung fallenden Umsätze mit Privatpersonen innerhalb der EU in einer einzigen Steuererklärung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Beachten Sie: Nach Absenden der Steuererklärung erfolgt eine Überprüfung der eingegebenen Daten. Sofern diese nicht plausibel sind, erhalten Sie eine Nachricht in Ihrem Online-Portal. Wie diese im Einzelnen aussehen können, erläutert das BZSt in einer Meldung vom 28.10.2021 ( st 440821)